Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Bei dem Abziehen von Fahrtkosten gibt es einige Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.